Intersexualität

Geschrieben von Biker am 13.10.04, 22:32 Uhr

Intersexualität

Auch wenn die Themen Intersexualität und Transsexualität nichts miteinander zu tun haben, so möchten wir diesem Thema dennoch gerne eine eigene Rubrik widmen, da wir der Meinung sind, daß wir dennoch genug Gemeinsamkeiten haben. Sei es die Diskriminierung von außen oder die ständigen Hürden, die man versucht, uns in den Weg zu legen, wenn wir selbstbestimmt unsere Wege gehen wollen.

Wie wir es schon im Bereich "Hintergründe: mehr über Trans-Eltern" erwähnt haben: "Intersexuelle sind hier ebenso sehr gerne gesehen, vor allem dann, wenn Euer Weg Parallelen zur Trans"sexualität" beinhaltet. (Es gibt Intersexuelle, die sich in trans*-Foren beteiligen und rein äußerlich den TSG-Weg gegangen sind, da sie von ihrer Intersexualität erstmal nichts wußten und sich wie ein TS schlichtweg im falschen Körper gefühlt haben.) Vielleicht können wir ja auch so ein wenig transphobische Paranoia abbauen helfen oder verstärken, je nachdem. ;-) Gerade kritische Berichte der Gewaltzugewiesenen wären mal ein interessantes Gegengewicht zur trans"sexuellen" Chirurgenanbeterei."

Wir finden, daß auch auf dem Gebiet der Intersexualität noch sehr viel Lobbyarbeit getan werden muß, um endlich in vollem Maße respektvoll mit intersexuellen Menschen umgehen zu können, vor allem beim medizinischen Personal.


AKTUELL: Wir suchen intersexuell Betroffene, die Zeit und Lust haben, mit uns zusammenzuarbeiten, um diese Rubrik hier nach bestem Wissen und Gewissen auf dem aktuellen Wissensstand zu halten. Wenn ihr Interesse habt, schreibt uns einfach eine Mail an beratung (Klammeraffe) trans-eltern dot de.

Was ist das eigentlich genau, Intersexualität?

Nun das Wort "Intersexualität" bedeutet, daß ein Mensch Geschlechtsmerkmale beiderlei Geschlechts in sich vereinen kann, aber nicht zwangsläufig muß. Das kann anfangen, von einer Intersexualität, die rein äußerlich nicht erkennbar ist und sich nur in entgegengesetzten Chromosomen widerspiegelt.

Bsp.: Der Mensch sieht eindeutig männlich aus, hat aber einen weiblichen Chromosomensatz (XX) und umgekehrt. Sogenannte XY-Frauen bzw. XX-Männer.

Oder aber die Intersexualität ist auf einen Blick erkennbar.

Frau Hebamme schaut beim Säugling nach und kann es nicht einordnen. Für ein rein männliches Genital ist es zu weiblich, für ein rein weibliches Genital wiederum zu männlich. Das sind z. B. Fälle, wo das erogene Organ zu groß für eine Klitoris ist (über 1 cm bei Neugeborenen) und gleichzeitig zu klein für einen Penis (unter 2,5 cm bei Neugeborenen) Ergo: Wird ein "Gebilde", daß von ca. 1,5 cm - ca. 2 cm groß ist, chirurgisch korrigiert. Meistens wird aus dem Säugling ein Mädchen gemacht - es ist leichter ein "Loch" zu kreieren, als einen "Turm" aufzubauen. - Eine Methode, die wir strikt ablehnen. Warum ist es denn so schwer, den Säugling erstmal groß werden zu lassen, um schauen zu können, in welche Richtung seine Identität angelegt ist? Fühlt sich der Mensch dann unwohl in seinem biologisch geborenen Körper, wird er dies schon noch früh genug mitteilen.

Das Seelenleben von Intersexuellen

Aber leider leiden sehr viele Intersexuelle unter der chirurgischen Zwangszuweisung! Denn die Zwangszuweisung geschieht aufgrund der kosmetischen Machbarkeit, die seelische Geschlechtsidentität wird dabei völlig außer Acht gelassen. So kann es dann passieren, daß ein Säugling dem falschen Geschlecht zugeordnet wird. Wird diesem Menschen dann die Intersexualität verheimlicht, so geht dieser Mensch dann den transsexuellen Weg, um das Geschlecht zu bekommen, dem er sich innerlich zugehörig fühlt. Aber diese "Zwangstranssexualisierung" bei Intersexuellen muß aufhören! Außerdem gibt es auch Intersexuelle, die sich gar nicht zuordenen lassen wollen, sondern sich als "Dazwischen" oder "Gar nichts von beiden" wohlfühlen. Der Zwangsanpassung im Säuglings-, Kleinkind- und Kindesalter muß endlich Einhalt geboten werden! Nur wenn erhebliche gesundheitsgefährdende/lebensgefährdende Gründe vorliegen oder sich der Mensch aus freien Stücken einer Operation unterziehen will, erst dann ist eine solche Operation moralisch legitim.

"Echte" Intersexuelle, die sowohl Penis, Hoden, als auch Gebärmutter, Eierstöcke und Vagina besitzen, sind jedoch äußerst selten. Meistens handelt es sich bei den Betroffenen um sogenannten "Pseudohermaphroditismus". Im folgenden ein Querschnitt von einem "echten" Intersexuellen:

Die Bandbreite im allgemein äußerlichen Erscheinungsbild, sowie die Struktur des äußeren und inneren Genitalapparates und das Zusammenspiel als ganzes ist so vielfältig und bunt, daß ich hier den Rahmen sprengen würde, würde ich auf jede bekannte Form der Intersexualität eingehen.

Wie entsteht Intersexualität?

  • Durch pränatale Hormonstörungen
  • Durch Stoffwechselstörungen (defekte oder nicht vorhandene Enzymfunktionen/Rezeptorfunktionen)
  • Durch Organstörungen (testosteronproduzierender Nebennierenrindentumor bei Frauen)

Die rechtliche Sache

Auch intersexuelle Menschen kämpfen um ihr Recht zur juristischen Anerkennung. So zum Beispiel wird von vielen ein "dritter" Geschlechtseintrag gefordert. Bsp.: Männlich-IS / Weiblich-IS (je nach dem, welchem Geschlecht der natürliche Phänotyp eher entspricht)

Ansonsten ist zur Zeit folgender rechtlicher Weg möglich:

Wenn Intersexualität festgestellt wird, so besteht für den intersexuellen Menschen die Möglichkeit, gemäß § 47 PStG den Namen und den Geschlechtseintrag wegen Irrtums zu ändern.

Leider werden aber immer wieder intersexuelle Menschen auch rechtlich "zwangstranssexualisiert" und ihnen ein Verfahren nach TSG aufgebrummt!

Die dgti hatte es mal in einer sehr schönen Frage an Christina Schenk und die PDS formuliert:

Wie viele Anträge wurden von intersexuellen Menschen gestellt, die durch die vorhergehende Behandlung eine Fehlzuweisung erfahren haben und dann, obwohl ihnen das Recht auf Änderung von Namen und Geschlecht wegen Irrtum nach PStG §47 zustehen würde, in das TSG-Verfahren gezwungen werden?

Auszug aus dem PStG:

Quote: § 46 PStG

(1) In einer noch nicht abgeschlossenen Eintragung kann der Standesbeamte Zusätze und Streichungen vornehmen. Zusätze und Streichungen sind am Schluss der Eintragung anzugeben.

(2) Sind in der schriftlichen Anzeige einer Geburt oder eines Sterbefalls die Angaben unrichtig oder unvollständig und ist der richtige oder vollständige Sachverhalt durch öffentliche Urkunden oder auf Grund eigener Ermittlungen des Standesbeamten festgestellt, so trägt er den richtigen oder vollständigen Sachverhalt in das Personenstandsbuch ein.


Quote: § 46a PStG

(1) Der Standesbeamte kann in einem abgeschlossenen Eintrag offensichtliche Schreibfehler berichtigen. Er kann auf Grund öffentlicher Urkunden oder auf Grund eigener Ermittlungen ferner berichtigen

1. die Hinweise auf Einträge in anderen Personenstandsbüchern sowie die Angaben über die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft,

2. im Heiratsbuch die Angaben über Beruf und Wohnort der Ehegatten sowie die Angaben über Vor- und Familiennamen der Zeugen, ihr Alter, ihren Beruf und Wohnort,

3. im Geburtenbuch die Angaben über Beruf und Wohnort der Eltern sowie die Angaben über Vor- und Familiennamen, Beruf und Wohnort des Anzeigenden,

4. im Sterbebuch die Angaben über Beruf und Wohnort des Verstorbenen sowie die Angaben über Vor- und Familiennamen, Beruf und Wohnort des Anzeigenden.

(2) Im Heirats-, Geburten- und Sterbebuch kann der Standesbeamte nach Abschluss des Eintrags andere Berichtigungen vornehmen, wenn der richtige oder vollständige Sachverhalt durch inländische Personenstandsurkunden festgestellt ist.

(3) (aufgehoben)


Quote: § 46b PStG

Einen Eintrag im Familienbuch kann der Standesbeamte auch dann selbst berichtigen, wenn der Eintrag auf einem Eintrag im Heirats-, Geburten- oder Sterbebuch beruht und dieser berichtigt worden ist. Wird das Heirats-, Geburten- oder Sterbebuch nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes geführt, so gilt § 46a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 2 entsprechend.


Quote: § 47 PStG

(1) Im Übrigen kann ein abgeschlossener Eintrag nur auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden. Das Gleiche gilt, wenn der Standesbeamte Zweifel hat, ob er einen Eintrag berichtigen kann.

(2) Den Antrag auf Berichtigung können alle Beteiligten und die Aufsichtsbehörde stellen. Sie sind vor der Entscheidung zu hören.


Alle Gesetze zum PStG hier auf einen Blick: Klick


Bildmaterial:

Diese 3 Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Ausdrucksform von Gesichtern sein kann. Die Gesichter in der Mitte sind kaum noch zu identifizieren. Und je nach Vergleich werden die Gesichter in der Mitte eher männlich oder eher weiblich gewertet. (Sehen die Betrachter erst ein eindeutig männliches Bild, so erscheint das "Mischgesicht" weiblich, ist es genau umgekehrt, erscheint das "Mischgesicht" männlich) - dies nur als Beispiel, wie vielfältig die Ausdrucksform sein kann und es eben nicht DEN Mann oder DIE Frau gibt. Zugegeben, hier wurde mit dem PC nachgeholfen, aber ist es nicht ein Versuch wert, die bunte Vielfalt der Menschen endlich mal vollkommen zu akzeptieren und anzuerkennen?


Hier 2 Beispiele der sogenannten "Prader-Studie". Es zeigt die Stufen/Bandbreite innerhalb des weiblichen und männlichen Eckpunktes. Natürlich gibt es auch hier wieder viel mehr Varianten, als sich zeichnerisch darstellen läßt, es würde einfach den Rahmen sprengen!

Entwicklung des männlichen Genitals -> Quick Time zum abspielen nötig

Entwicklung des männlichen Genitals während der Schwangerschaft

Wissenswertes zur Genitalentwicklung (externer Link, in Englisch, aber sehr interessant!)

Weiterführende Links:

http://www.xy-frauen.de
http://www.intersex.ch/home.php
http://transx.transgender.at/2350_20_Operation_Entwicklung.htm

Infoseite für jugendliche IS

Weitere Bilder zum Thema Intersexualität befinden sich hier:

Bilder im Schutzbereich

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